Bearbeitungsgebühren bei einem Wettanbieter? In der Tat erscheint es auf den ersten Blick etwas merkwürdig, da man bei Buchmachern nicht davon ausgeht, dass in irgendeiner Form Bearbeitungsgebühren für Leistungen erhoben beziehungsweise berechnet werden. Jedoch haben Bwin und fast alle anderen Wettanbieter inzwischen eine Gebühr für inaktive Konten in den AGB festgeschrieben.
Der Wettanbieter selbst nennt diese Gebühr selbst Verwaltungsgebühr. Sie wird fällig, sobald ein Konto 12 Monate nicht mehr aktiv genutzt wurde. Ab diesem Zeitpunkt berechnet bwin monatlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 Euro, welche vom Wettkonto und dem Guthaben abgezogen wird. Die Inaktivität eines Wettkontos liegt dann vor, wenn 12 Monate lang kein Echtgeldeinsatz erfolgte. Es geht hier in erster Linie also um die Aktivität von Einsätzen und nicht zum Beispiel von Logins. Sobald dann wieder ein Echtgeldeinsatz erfolgt, wird die automatische Berechnung der Gebühr umgehend wieder beendet.
Ist Bwin in Deutschland erlaubt/legal? Wettbasis.com Ratgeber
Begründet wird diese Gebühr mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand für inaktive Wettkonten und somit am Ende der Systempflege. Sicherlich ist es hier verständlich, dass hier ein hoher Aufwand und somit auch ein hoher Kostenaufwand entsteht, jedoch ist doch fraglich, ob hierbei direkt in diesem Umfang Gebühren berechnet werden müssen oder nicht vielmehr andere Wege im Sinne des Kunden sinnvoller erscheinen. So wäre es sicherlich kein großer Aufwand Kunden vom System automatisiert zu benachrichtigen, dass solche Gebühren anfallen werden, wenn im entsprechend kommenden Zeitraum keine Aktivitäten oder die eigenständige Deaktivierung des Kontos erfolgt.
Ferner wäre eine automatische und systematische Deaktivierung der Konten sicherlich ebenso ein Ausweg. Möchte nach dieser erfolgten Deaktivierung ein Kunde sein Konto weiterführen, so könnte er dies umgehend wieder tun.
Die anfallenden Gebühren werden übrigens vom noch vorhandenen Guthaben des Kundenkontos abgezogen und verrechnet. Sollte nicht mehr ausreichend Guthaben zur Deckung der Gebühren vorhanden sein, so wird das restliche Guthaben verrechnet, bis dieses bei 0,00 Euro angekommen ist. Eine Berechnung der Gebühr in einen negativen Saldo erfolgt nicht!
Bwin selbst begründet diese Maßnahme, neben den bereits vorgenannten Gründen, damit, dass diese Vorgehensweise im Einklang mit den Standards der EGBA (European Gaming and Betting Association) und der eCogra (e-Commerce Online Gaming Regulation and Assurance) stehen. Verglichen mit anderen Gaming-Unternehmen sei der 12-monatige Zeitraum, nach dem eine Verarbeitungsgebühr für inaktive Wettkonten verrechnet wird, darüber hinaus noch sehr großzügig bemessen.
Diese Begründung mag ebenso stimmen, jedoch ist gegebenenfalls erneut in den Punkten Kundenfreundlichkeit und anfallenden Verwaltungskosten für die Unternehmen abzuwägen und ein entsprechendes Mittelmaß zu finden, welches beide Seiten weitestgehend berücksichtigt und diesen Gerecht wird.
Somit bleibt also nur noch der Hinweis, dass man inaktive Wettkonten bei Wettanbietern, wie in diesem Fall bei bwin, stets im Auge behalten sollte und wenn bereits absehbar ist, dass Konten voraussichtlich nicht mehr genutzt werden, diese auch vorsichthalber deaktiviert werden sollten. Eine erneute Aktivierung ist in der Regel ohne Probleme jederzeit wieder möglich. Natürlich reicht es auch, das Guthaben vom Konto zu entfernen.